Ihr Anwalt bei Kündigung in Wentorf und Hamburg - Bergedorf

Wentorf und Bergedorf, Anwalt für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate ich Sie bei einer Kündigung als Ihr Rechtsanwalt in Wentorf und Hamburg Bergedorf über Ihre Rechte. 

Bei Kündigungen hilft Ihr Anwalt in Wentorf und Hamburg Bergedorf 

Sie haben eine Kündigung erhalten und suchen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wentorf oder in Hamburg – Bergedorf?

Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht tätig und habe bei Kündigungen schon viele Mandanten erfolgreich vertreten. Mit meiner mehr als 20jährigen Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Wentorf und Hamburg – Bergedorf in einem Kündigungsschutzverfahren. 
 
Denken Sie daran, dass Ihr Arbeitgeber eine eigene Rechtsabteilung hat oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beauftragen wird, wenn es zu einem Verfahren vor einem Arbeitsgericht kommt. Um hier Chancengleichheit zu gewährleisten sollten Sie auch einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen.    

Arbeitsrecht in Wentorf und Hamburg Bergedorf - Kündigungsarten

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen:  

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • die Änderungskündigung 


Am häufigsten kommt die ordentliche Kündigung vor. Bei der ordentlichen Kündigung ist zwischen der personenbedingten, der verhaltensbedingten und der betriebsbedingten Kündigung zu unterscheiden. Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten. 

 Welche Kündigungsfrist gilt? 

Für Arbeiter und Angestellte gilt gemäß § 622 BGB eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Die Kündigungsfristen verlängern sich bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber jeweils zum Monatsende: 

  • ein Monat nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit 
  • zwei Monate nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit 
  • drei Monate nach achtjähriger Betriebszugehörigkeit 
  • vier Monate nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit 
  • fünf Monate nach zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit 
  • sechs Monate nach fünfzehnjähriger Betriebszugehörigkeit und 
  • sieben Monate nach zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit. 


Nur in einem Ausnahmefall gemäß § 622 Abs. 4 und Abs. 5 BGB kann von diesen Fristen abgewichen werden. Hierzu berate ich Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.  

fristlose Kündigung

Auch bei einer fristlosen Kündigung gilt, dass man innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen muss, wenn man sich gegen die fristlose Entlassung zu Wehr setzen will.    

Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Dies können wichtige Gründe sein: 

  • Arbeitsverweigerung
  • vorgeschobene Krankmeldungen
  • Angriffe gegen Kollegen, insbesondere Straftaten


Bei einer Kündigungsschutzklage prüft das Arbeitsgericht ob diese Gründe vorliegen und eine fristlose Entlassung rechtfertigen.  Mehr zur fristlosen Kündigung  

 

Kündigungen & Kündigungsschutzklage 
Rechtsberatung bei Ihren Anwalt in Wentorf und Hamburg Bergedorf      

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer bei der Abwehr von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Wenn Sie mich damit beauftragen Sie zu vertreten werden Sie von meiner Kompetenz und langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht profitieren.      

Für viele Arbeitnehmer kommt eine Kündigung oft völlig unerwartet. Das Arbeitsverhältnis und das damit verbundene Einkommen sind für viele Menschen die finanzielle Lebensgrundlage. Ohne die regelmäßige monatliche Einnahme ist die wirtschaftliche Existenz bedroht. Auch wenn es in Ihnen in dieser Situation schwer fällt sollten Sie ruhig bleiben und sich umgehend anwaltlich beraten lassen. 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zunächst nichts unterschreiben. Eine Empfangsbestätigung hinsichtlich der Kündigung zu unterschreiben ist zwar unschädlich aber in dieser belastenden Situation kann es vorkommen, dass man mehr unterschreibt als man eigentlich will. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat müssen Sie die Kündigung nicht akzeptieren.     

Zunächst ist zu prüfen, ob in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz zu Anwendung kommt. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes sind, dass Ihr Arbeitgeber die erforderliche Betriebsgröße hat und das der persönliche Anwendungsbereich gegeben ist.        

Die Wartefrist von mehr als 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung muss erreicht sein damit das Kündigungsschutzgesetz gilt. Seit dem 01. Januar 2004 findet Kündigungsschutzgesetz auf Arbeitgeber keine Anwendung, die in der Regel 10 oder weniger Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen. Dies gilt für Mitarbeiter deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat. 

Arbeitsrecht Wentorf und Hamburg Bergedorf - Kündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz 

Für bestimmte Personengruppen existiert ein besonderen Kündigungsschutz. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt für: 

  • Schwerbehinderte Personen 
  • schwangere Frauen 
  • Personen in Elternzeit 
  • Mitglieder des Betriebsrates 
  • Auszubildende 

 
Diese Personen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen muss Ihr Arbeitgeber die Zustimmung der entsprechenden Stellen bzw. des Betriebsrates einholen. Wenn er dies unterlässt oder keine Genehmigung nachweisen kann, ist die Kündigung schon deshalb unwirksam.  

Arbeitsrecht Wentorf und Hamburg Bergedorf - wie ich Ihnen als Anwalt helfen kann 

Ich helfe Ihnen als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Wentorf und in Hamburg – Bergedorf und überprüfe ob in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder nicht. Gegebenenfalls reiche ich für Sie eine Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht ein.
 
Nach Erhalt einer Kündigung sollten möglichst umgehend eine Termin mit mir in meinem Büro in Wentorf oder in meinem Büro in Hamburg Bergedorf vereinbaren. 

Sie können mir Ihre Situation schildern. Gemeinsam werden wir dann sicher eine Lösung finden. Zu dem Termin und zur Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage sollten Sie die folgenden Unterlagen mitbringen: 

  • den Arbeitsvertrag 
  • die Kündigung 
  • eine aktuelle Lohnabrechnung 
  • sofern vorhanden die Vertragsdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung  

Anwalt für Arbeitsrecht in Wentorf und Hamburg Bergedorf - Bewertungen

Anwalt für Arbeitsrecht - Erstberatung 

Eine Rechtsberatung ist für jedermann bezahlbar. Ein erstes Telefonat oder ein kurzer Besprechungstermin sind kostenfrei. Kontaktieren Sie mich hierzu gerne in meinem Büro in Wentorf oder im Büro in Hamburg - Bergedorf.  

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