Arbeitsrecht - Arbeitszeugnis

Überprüfung Ihres Arbeitszeugnis durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Wentorf und Hamburg Bergedorf  

Anwalt Arbeitszeugnis Wentorf Hamburg Bergedorf

Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses in Wentorf und Hamburg Bergedorf

Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen? In meinem Büro in Wentorf oder in meiner Kanzlei in Hamburg – Bergedorf kann ich Arbeitszeugnis für Sie auf Fehler überprüfen.   

Das Arbeitszeugnis hat der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu erteilen (§ 109 Abs. 1 GewO). Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausstellt.  

Arten des Arbeitszeugnis

Während ein einfaches Zeugnis mindestens Angaben zu Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit enthalten muss, muss ein qualifiziertes Zeugnis weitere Angaben enthalten. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis bewertet der Arbeitgeber auch die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers. 


Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte folgende Angaben enthalten:  

  • Arbeitsbereitschaft 
  • Arbeitsweise 
  • spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse 
  • Führungskompetenzen 

 

Häufige Fehler bei einem Arbeitszeugnis:
 

  • das Arbeitszeugnis ist nicht vollständig 
  • das Arbeitszeug entspricht in Teilen nicht der Wahrheit  
  • das Zeugnis ist missverständlich formuliert 
  • das Zeugnis enthält Widersprüche 
  • Rechtschreibfehler 

 

Muss der Arbeitgeber das Zeugnis korrigieren? 

Das Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Gerichte haben entschieden, dass die Durchschnittsnote bei Arbeitszeugnissen der Schulnote 3 entspricht. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer beweisen muss, dass seine Leistungen besser als durchschnittlich waren, wenn er eine 2 oder eine 1 haben will. Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schlechter als durchschnittlich bewerten ist dafür beweispflichtig, dass die Arbeitsleitungen unterdurchschnittlich waren.    

In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet werden kann, ein überdurchschnittliches Zeugnis mit einer Schulnote 3 zu erteilen. Es ist für den Arbeitnehmer schwer zu beweisen, dass seine Leistungen überdurchschnittlich waren.    

Ein schlechtes Arbeitszeugnis mindert Ihre Chancen bei einer Bewerbung. Sie sollten Ihr Zeugnis daher von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Setzen Sie sich hierfür mit mir in der Kanzlei in Hamburg Bergedorf oder in meiner Zweigstelle in Wentorf  bei Hamburg in Verbindung.       

Fristen die zu beachten sind

Im Gegensatz zur Frist bei einer Kündigungsschutzklage sieht das Gesetz solche Fristen bei einem Anspruch auf Korrektur eines Arbeitszeugnisses nicht vor. Der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag können Ausschlussfristen enthalten die zu beachten sind. 


Kann man sich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis gerichtlich zu Wehr setzen? 

Wenn die die Beurteilung zu schlecht ist kann man den Arbeitgeber auf eine Korrektur des Zeugnisses verklagen. 

Anwalt für Arbeitsrecht in Wentorf und Hamburg Bergedorf - Arbeitszeugnis

Häufig gibt es Streit um das Arbeitszeugnis. Kontaktieren Sie mich gerne wenn Sie Hilfe benötigen. 

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