Anwalt für Arbeitsrecht - Abfindung

Rechtsberatung im Arbeitsrecht zum Thema Abfindung in Wentorf und Hamburg Bergedorf  

Anwalt Abfindung Wentorf Hamburg Bergedorf

Arbeitsrecht Wentorf und Hamburg Bergedorf - Abfindung


Abfindung bei Kündigung

Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meinem Büro in Wentorf oder in meiner Kanzlei in Hamburg Bergedorf, wenn Sie zum Beispiel wissen wollen, ob die Abfindung die man Ihnen anbietet angemessen ist oder nicht.     

Auch wenn viele Arbeitnehmer glauben, dass sie bei einer Kündigung immer einen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung haben, besteht ein genereller Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung nicht.    
 

Im Kündigungsschutzgesetz gibt es zwei Regelungen zur Abfindung:

Gemäß § 1a KSchG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbieten. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage einreicht.   
 
Gemäß § 9 KSchG kann das Arbeitsgericht den Arbeitgeber zu Zahlung einer Abfindung verurteilen und das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar ist. 
 

Vertragliche Regelungen 

In einem Arbeitsvertrag kann geregelt werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zahlen muss. In der Praxis kommt dies aber nur sehr selten vor. 
 
Auch Tarifverträge können Regelungen zur Abfindung enthalten. Wenn sich zur Abfindung in Arbeits- oder Tarifverträgen keine Regelungen finden lassen, können in Betriebsvereinbarungen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Auch aufgrund einer sogenannten betrieblichen Übung kann ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bestehen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in der Vergangenheit bei dem Verlust des Arbeitsplatzes immer eine Abfindung gezahlt hat. Ferner können in einem Sozialplan Regelungen zu einer Abfindung enthalten sein. Auch in Aufhebungsverträgen können Abfindungszahlungen vereinbart werden.     
 
Wenn Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren, bieten die Arbeitgeber häuf im Rahmen des Verfahrens die Zahlung einer Abfindung an. Im Rahmen des Verfahrens einigen sich die Parteien meistens darauf, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlt.

Höhe der Abfindung  

Bei der Höhe der Abfindung spielt die Dauer des Arbeitsverhältnisses und Ihr Bruttolohn eine Rolle.
 
Dem Arbeitgeber ist daran gelegen, dass ein langwieriges Verfahren vor dem Arbeitsgericht vermieden wird. Es kommt daher durchaus vor, dass die Arbeitgeber nach Einreichung der Klage eine Abfindung anbieten. Oder aber in der Güteverhandlung wird der Prozess mit einem Vergleich beendet und der Arbeitgeber zahlt seinem Beschäftigten eine Abfindung.
 
Bei den Vergleichsverhandlungen sind die Erfolgsaussichten des Kündigungsschutzprozesses ein entscheidender Faktor. Wenn sich nach Einreichung der Kündigungsschutzklage herausstellt, dass die Kündigung wahrscheinlich keinen Bestand hat, könnte die Abfindung höher als die Regelabfindung ausfallen. Letztlich kommt es aber auch auf das Verhandlungsgeschick an. Hier ist es ratsam, dass Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.   
 
Problematisch wird es für den Arbeitnehmer, wenn er schon eine neue Stelle gefunden hat. Wenn dem Arbeitgeber dies bekannt sein sollte, wird er kaum bereit sein dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. In diesem Fall ist es unwahrscheinlich, dass der Arbeitnehmer weiter bei seinem alten Arbeitgeber bleibt und die neue Stelle nicht antreten wird.
Versteuerung von Abfindungen

Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes müssen versteuert werden. Mit einem Abfindungsrechner können Sie die Höhe der zu erwartenden Steuer berechnen.  Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu einem Rechner: Abfindungsrechner

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Wentorf und in Hamburg – Bergedorf berate und unterstütze ich Sie bei den Verhandlungen über die Zahlung und die Höhe einer Abfindung. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir in meinem Büro in Wentorf oder in der Kanzlei in Hamburg – Bergedorf

Arbeitsrecht-Abfindung  

Machen Sie bei der Vereinbarung einer Abfindung keine Fehler. 

Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, haben Sie wahrscheinlich viele Fragen. Vielleicht werden Sie sich fragen, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und wie hoch diese sein könnte. Wenn es um das Thema Abfindung geht berate ich Sie gerne und führe gegebenenfalls auch die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.    

Ich bin seit mehr als 20 Jahren erfolgreich als Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Bergedorf tätig. Um meine Mandanten aus Wentorf, Reinbek und Umgebung auch vor Ort beraten zu können habe ich ein Büro in Wentorf bei Hamburg eröffnet.     

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